Privatausgaben
Ausgaben des Steuerpflichtigen, die in keinem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, sind Privatausgaben. Diese Ausgaben können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie zu den Sonderausgaben oder zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören.
BILD-Steuer (Steuerjahr 2023)
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