450-Euro-Job: Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Seit 1.1.2013 beträgt die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, 450,00 € im Monat ( § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ). Aus dem 400-Euro-Job wurde ab 2013 also der 450-Euro-Job.