[] … Auch für Fußgänger gilt: Wer auf dem Arbeitsweg telefoniert, genießt keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Der direkte Weg zur Arbeit und die Rückkehr nach Hause stehen im Prinzip unterm Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg allerdings wesentlich darauf zurückzuführen, dass jemand auf dem Handy telefonierte, entfällt der Unfallversicherungsschutz, entschied das Sozialgericht Frankfurt (Az. S 8 U 207/16, rechtskräftig). In Frankfurt wurde über die unfallversicherungsrechtliche …